KOMPLETTER SERVICE FÜR FETT-/ÖLABSCHEIDER

Zertifizierter

DichtigkeitS
nachweis

DIN 1986-30

STRENGE GESETzLICHE AUFLAGEN


Fettabscheideranlagen und Ölabscheideranlagen dürfen nur von Fachbetrieben entleert werden

Betreiber von Fettabscheideranlagen (nach DIN 4040-100 und DIN EN 858-1/2) und Ölabscheideranlagen (nach DIN 1999-101 und DIN EN 858-1/2) sind verpflichtet, ihre Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie regelmäßig alle fünf Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Diese Inspektion darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Überprüft werden der bauliche Zustand wie auch Dichtheit und die ordnungsgemäße Entsorgung der Inhalte.

ENTSORGUNG UND WARTUNG

Wir sind zertifizierter Entsorgungsbetrieb für Fettabscheideranlagen und Ölabscheideranlagen


Von der Komplettentleerung und Reinigung bis zur ordnungsgemäßen Überprüfung inklusive Erstellung eines ordentlichen Prüfberichts mit Angabe eventueller Mängel, übernehmen wir erstmalig, einmalig und auch regelmäßig die Generalinspektion Ihrer Fett- oder Ölabscheideranlage.

Mosbauer Kanalinstandhaltung

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